An Herrn Oberbürgermeister
Thomas Deffner
Stadt Ansbach
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten, den beigefügten Antrag der ÖDP-Fraktion in einer der nächsten Sitzungen des Stadtrats zu behandeln.
Antrag: Der Stadtrat möge beschließen, eine Katzenschutzverordnung für Freigänger- Katzen einzuführen.
Begründung:
In über 1.500 Gemeinden und Städten in Deutschland gilt bereits eine Kastrationspflicht mit entsprechender Verordnung. Das heißt: Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen kastriert werden. In der Regel wird die Kastrationspflicht gemeinsam mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erlassen – in diesem Fall werden die Katzen auch gekennzeichnet und in einem (kostenlosen) Haustierregister registriert. Beispielgebend für eine Katzenschutzverordnung in Bayern sind die Städte Aschaffenburg, Haßfurt oder Dachau.
Die Einführung einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen ist wichtig, um die Zahl der Straßenkatzen in Deutschland zu reduzieren. * Unkastrierte Freigänger-Katzen können sich nämlich unkontrolliert fortpflanzen und sorgen so dafür, dass die Straßenkatzenpopulationen immer weiter ansteigen – mit allen negativen Begleitumständen. Denn letztlich gehen alle Straßenkatzen auf Katzen aus Privathaushalten zurück, die nicht kastriert wurden. Die Halter von Freigänger- Katzen können also mit der Kastration ihres Tieres aktiv dazu beitragen, die Zahl der Straßenkatzen langfristig zu reduzieren. Hinzu kommt, dass das versteckte Leid der Millionen Straßenkatzen einem großen Teil der Katzenbesitzer nicht bekannt ist.
Auch die Stadt Ansbach ist von der o.g. genannten negativen Entwicklung betroffen. Die Umsetzung in der Stadt kann sich orientieren an den „Handreichungen Erlass von Katzenschutzverordnungen nach § 13b TierSchG“ des Bayrischen Umweltministeriums vom 08.08.2023. Hier ist auch ein Vorschlag und Muster für eine Katzenschutzverordnung dargestellt.
Für die ÖDP
Fraktion Werner Forstmeier