Der Radwegebau zwischen Ansbach und Rügland darf nicht scheitern!

Kategorie: Aktuelles

Aus einem FLZ-Bericht vom 23.01.2021 mussten wir erfahren, dass der Radwegebau an der Staatsstraße 2255 Ansbach – Rügland erst im nächsten Jahr starten soll und für die Stadt Ansbach einen echten Lückenschluss darstellt.

Wir fordern: Der Bau des Radweges muss – wie in den Plänen und im Ausbauprogramm des Freistaats Bayern vorgesehen – weiter bis zum Klinikum fortgeführt werden.

Der Verzicht auf den Ausbau zwischen der Abzweigung bei Egloffswinden und dem Klinikum fügt dem Radwegekonzept der Stadt Ansbach schweren Schaden zu und ist nicht akzeptabel. Jahrelange Bemühungen um diesen Radweg werden zunichte gemacht.

Sollte der Lückenschluss des nur ca. 950m langen Teilstücks wegen einiger formaljuristisch vorgebrachter Einwände im Wasserrecht oder wegen ein paar fehlender Quadratmeter zurückgezogen werden, käme dies alles einem Schildbürgerstreich gleich.

Zwischen dem Gewerbegebiet am TIZ und der Straße nach Egloffswinden verläuft auf der Westseite bereits ein ausgewiesener und abgemarkter Wirtschaftsweg. Hier ist kein oder nur ein sehr geringer Grunderwerb notwendig. Diese Trasse ist auch Grundlage der Planung.

Das möglicherweise erforderliche Wasserrechtsverfahren sollte kein Hexenwerk darstellen. Andernorts werden ganze Straßen ohne ein solches Verfahren gebaut. Da wird sich doch für einen schmalen Radweg mit 3m Breite eine Lösung finden lassen.

Mit den betroffenen Landwirten muss eine verträgliche Lösung gefunden werden. Nachteile – sofern berechtigt – sind selbstverständlich auszugleichen oder zu entschädigen.

Die angedachte alternative Wegeführung Richtung Strüther Berg östlich der Staatsstraße erfordert den vollständigen Grunderwerb durch die Stadt. Sie stellt auch eine sehr ungünstige und für den Radfahrverkehr wesentlich gefährlichere Trassenführung dar. Zudem wäre hier noch eine völlige Neuplanung und Finanzierung erforderlich. Dies alles mit ungewissem Ausgang.

Auf die geplante Unterführung des Radwegs bei Egloffswinden darf keinesfalls verzichtet werden. Sie ist für eine gefahrlose Querung des Radverkehrs dringend erforderlich.

Zusagen von Seiten der Stadt Ansbach oder der Verwaltung, die unserer Forderung zuwiderlaufen, müssen rückgängig gemacht werden. Notfalls ist hierzu ein entsprechender Stadtratsbeschluss zu fassen.

Die nachfolgend genannten Fraktionen unterstützen diesen Forderungskatalog