Pressemitteilung und Offener Brief zum Thema PFC-Schaden in AN-Katterbach
Anlässlich der bevorstehenden Neufassung der Trinkwasser-Verordnung und neuer Vorsorge-Grenzwerte für PFC/PFAS muss die besondere Bedeutung der Grundwasservorsorge besonders in den Vordergrund gestellt werden. Aus diesem Grund sehen wir uns veranlasst, die folgende Presseerklärung herauszugeben.
Der bisher eingeschlagene Fahrplan zur Schadensbehebung der PFC-Kontamination in der Kaserne Katterbach und deren Umfeld ist offensichtlich ins Stocken geraten. In einem FLZ-Artikel heißt es sogar „Wir müssen keine Sanierungsmaschinerie in Gang setzen“. Dabei gibt es keinen Zweifel, dass die Sanierung des Schadens notwendig ist. Nach neuen Erkenntnissen und auf Grund der bisher bekannten Messwerte dürfen jedoch die dazu erforderlichen Maßnahmen auch außerhalb des Kasernengeländes nicht mehr weiter auf die lange Bank geschoben werden. Dieser besondere Handlungsbedarf gründet sich auf folgende Faktoren:
- Ganz besonders muss auf die hohe Schädlichkeit dieser aus dem Schadensherd entweichenden problematischen Eigenschaften von PFAS hingewiesen werden. Poly- und PerFluorierte Alkyl-Substanzen, kurz PFAS, sind eine große Gruppe von Chemikalien, bisher oft auch als PFC bezeichnet. Sie werden in Wasser, Boden und in der Natur praktisch nicht abgebaut. So verbleiben sie sehr lange Zeit in der Umwelt und somit auch im Wasser.
- Die toxischen Eigenschaften machen eine Überwachung im Trinkwasser erforderlich. Die neuen Erkenntnisse zu PFAS werden auch bei den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Am 12. Januar 2021 ist die neue EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten. Sie muss bis 21. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden.
- Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht umfassende Änderungen vor, die weitreichende Auswirkungen für die kommunale Wasserwirtschaft zur Folge haben. Darunter fällt insbesondere: Die verpflichtende Einführung eines risikobasierten Ansatzes für alle Wasserversorger über die gesamte Versorgungskette. Damit soll das Wasser vom Einzugsgebiet bis zum Wasserhahn überwacht werden.
- Es werden u.a. auch zwei Grenzwerte für die Summe der PFAS festgesetzt. Wenn diese Parameter überschritten werden, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Verunreinigung zu beseitigen. Führen diese Maßnahmen nicht zum Ziel, ist behördlich zu entscheiden, ob die Wasserversorgungsanlage noch weiterbetrieben werden kann.
- Im Bericht des Fachbüros zur Schadensbewertung aus dem Jahr 2021 sind Handlungsempfehlungen enthalten. Auch die dargestellten Werte der Grundwasserproben außerhalb des Kasernengeländes weisen hohe Summenkonzentrationen der PFC-Substanzen mit bis zu 10,7 μg/l auf. Es wurde damit eine schädliche Veränderung des Grundwassers entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgestellt.
- Vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach wurden im Mai 2022 Probenahmen an Oberflächengewässern in der näheren Umgebung des PFC-Schadens vorgenommen. Auch hier ergaben sich etliche bedenkliche PFAS-Konzentrationen. Diese Werte sind Ausdruck der schweren Grundwasserbelastung.
- Die Vorsorgewerte der neuen TrinkwV werden überschritten. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist in der beiliegenden Tabelle1 ersichtlich.
- Dies alles gibt Anlass zur Sorge. Schließlich muss befürchtet werden, dass auch unser Ansbacher Trinkwasser belastet wird. Das Einzugsgebiet der Wassergewinnung in Schlauersbach reicht über die Schichten des Benkersandsteins auch bis Katterbach. Die Grundwasservorkommen des Benkersandsteins bilden die wichtigsten Wasserreserven der Stadt Ansbach.
- Eine mögliche Gefährdung unseres Trinkwassers muss jetzt schon mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften verhindert werden! Nicht erst dann, wenn die neue TrinkwV in Kraft getreten ist.
- Der Einzugsbereich des Benkersandsteins erstreckt sich bis weit über Ansbach hinaus. Mächtige Deckschichten schützen den Grundwasserleiter. Diese sind allerdings im Tal des Katterbachs bei Obereichenbach nur wenig stark ausgeprägt. Wie aus den Bohrprofilen der Umgebung (Bayr. Umweltatlas, Bereich Geologie) ersichtlich ist, liegt die Oberfläche des Benkersandsteins nur ca. 5 bis 25 m unter einer mehr oder weniger durchlässigen Deckschicht. Eine (wenn auch langsame) Durchsickerung mit dem verunreinigten Grundwasser ist hier nicht auszuschließen, zumal die PFC-Substanzen äußerst persistent sind und nicht abgebaut werden sowie wasserlöslich sind. Sie haben Zeit, in den Grundwasserleiter vorzudringen. Eine latente Gefahr für unser Trinkwasser.
- Der risikobasierte Ansatz zum Schutz unseres Trinkwassers (Stichwort Steigerung der Resilienz) sollte Anlass genug sein, mit allen gemeinsamen Kräften zusammen zu arbeiten, um dieses Ziel nicht zu gefährden. Aufgrund der hohen Beständigkeit dieser Stoffe können wir den Wettlauf mit der Zeit nur gewinnen, wenn wir diese Stoffe sowohl aus dem Boden als auch aus dem Grundwasser entfernen.
- Eine gegenseitige Schuldzuweisung oder politische Rivalitäten sind hier fehl am Platz. Es zählt nur gemeinsames Handeln. Mit Blick auf das besondere Gefahrenpotential für unser Trinkwasser sollte dies möglichst schnell geschehen.
Ergänzende Erläuterungen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Im Namen der ÖDP-Fraktion Ansbach, den 09. Sept. 2022
Werner Forstmeier, Dipl.-Ing.