Am 24.06.2023 trat die neue Trinkwasser-Verordnung (TW-VO) in Kraft. Mit ihr wurde nun die EU-Trinkwasser-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Neu ist u.a. die Einführung einer verpflichtenden Risikobewertung mit Risiko-Management für die komplette Versorgungskette von der Trinkwasserneubildung im Einzugsgebiet bis zum Verbraucher. Die neue TW-VO hat gerade auch für unser Ansbacher Trinkwasser eine überragende Bedeutung.
Für die Stoffgruppe der PFAS (Polyfluorierte Alkylsubstanzen), wurden neue Grenzwerte eingeführt. Diese gelten ab dem 12. Jan. 2026. Wegen ihrer Persistenz und Langlebigkeit werden sie auch als sog. „Ewigkeitschemikalien tituliert.
Über die besondere Gefährdung durch PFAS ist schon öfter berichtet worden. Auch dazu haben wir von der ÖDP uns im Rahmen einer Presseerklärung geäußert. Denn wenn PFAS im Trinkwasser gefunden wird, ist sogar mit einem Verzehrverbot für vulnerable Gruppen zu rechnen.
Unser Ansbacher Trinkwasser wird zu einem bedeutenden Anteil aus den Gesteinsschichten des Benkersandsteins gewonnen. Zwischen Ansbach und Rutzendorf liegt der Benkersandstein unmittelbar und nur wenige Meter unter dem schützenden Auelehmdeckel des Rezattales, wie aus den geologischen Kartierungen im Bayerischen Umweltatlas zu entnehmen ist.
Es besteht nach unserer Auffassung eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine schleichende und anhaltende Belastung des Rezatwassers mit PFAS (z.B. aus dem Kläranlagenabfluss oder aus dem Schadens-Hotspot in Katterbach) stattfindet!
Über das Uferfiltrat der Rezat gelangen die Schadstoffe vermutlich auch in den Grundwasserkörper des Benkersandsteins und damit in das Rohwasser für die Trinkwassergewinnung.in Schlauersbach. Dieses Bedrohungsszenario darf in der Risikobetrachtung nach TW-VO keinesfalls fehlen.
Die für die Kläranlage Ansbach vorgesehene „Vierte Reinigungsstufe“ (4.RS) ist dazu geeignet, die PFAS im Abwasser zu reduzieren, weshalb dieser Effekt bereits in der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Kläranlage angesprochen wurde.
Wir sollten deshalb alles tun, um mit der Installation einer 4.RS das Oberflächenwasser und in der Folge auch das Grundwasser besser zu schützen.
Allein dieser Zusatznutzen sollte auch die letzten Skeptiker überzeugen, für die 4.RS zu stimmen. Eine Kontamination unseres wichtigsten GW-Leiters können wir uns nicht leisten. Die Kosten wären immens. Vorsorge ist hier das Gebot der Stunde.
Neben dem vorgenannten Aspekt gibt es noch weitere Gründe, die für die Implementierung einer 4.RS auf der KA Ansbach sprechen. Hier wären zu nennen:
- Die hohe Belastung des Abwassers mit hormonellen Substanzen, Arzneimittel, Mikroplastik, PFC und PFAS.
- Die Abflussschwäche der Fränkischen Rezat mit einem Einzugsgebiet von nur 160 km². Bei einem Vergleich aller kreisfreien Städte in Bayern liegt damit Ansbach ganz hinten.
- Bei einer Jahresabwassermenge (JAM) von 5,7 Mio m³ ergibt sich folgendes Bild:
An 183 Tagen pro Jahr (Hälfte des Jahres) stammen rund 25% des Rezatwassers aus der Kläranlage. - Bei mittlerem Niedrigwasser wird es noch kritischer, denn da steuert die Kläranlage 50% des Rezatwassers bei. Dies führt zu einem enormen Stress für alle aquatischen Lebewesen.im Gewässerbett.
- Wegen der Persistenz der PFAS (Jahrhundertgift) besteht die Gefahr einer schleichenden Kontamination und Anreicherung im Grundwasser. Die 4.RS eliminiert auch einen Großteil des PFAS im Abwasser. Schon allein aus Vorsorgegründen zum Schutz unseres Trinkwassers ist die Installation der 4.RS Denn wenn im Trinkwasser erst mal eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt wird, ist der Schaden um ein Vielfaches höher als die Kosten der 4. RS.
Ansbach, den 18. September 2023
Werner Forstmeier, Stadtrat