Anmerkungen zum Bebauungsplan Wannenweg
1. Die dargestellte Rampe als Zugang vom Parkplatz zu den Reihenhäusern ist nicht zulässig, da nicht behindertengerecht. In dieser Form ist sie gemäß den DIN-Vorschriften nicht zulässig. Zulässig und behindertengerecht wäre eine max. Neigung von 6%. Die vorhandene Neigung beträgt jedoch 12% (!). Besser wären eine Treppe und ein Aufzug. Bleibt die Planung hier unverändert, können wir dem BPl nicht zustimmen.
2. Der Erschließungsweg muss mit einem Längsgefälle ausgestattet werden. Im Plan ist er horizontal dargestellt. Bei Starkniederschlag muss gesichert werden, dass das Wasser nicht zu den Reihenhäusern hin läuft. Auch der Fussboden muss etwas höher liegen als der Zugangsweg. Eine Planänderung ist hier erforderlich.
3. Zur Erhaltung des Landschaftsbildes ist an der nördlichen Grenze eine einreihige Hecke aus heimischen, standortgerechten Straucharten zu pflanzen. Die Hecke soll nicht höher als 2 m werden und wird mit mindestens 1m Abstand zur landwirtschaftlichen Nutzung gepflanzt. Diese Forderung resultiert aus der Artenschutzrechtlichen Prüfung. Die Höhendifferenz zwischen dem nördlich gelegenen Ackergrundstück und der Gasse entlang dem nördlichen Zaun beträgt 1,5m. So wie im Plan dargestellt, ist die Böschung sehr steil( 66%). Da kann keine ordentliche Hecke anwachsen. Der Platz zwischen BöOK und Zaun ist mit 1,5m viel zu klein, zumal nach Plan noch eine Bewirtschaftungsgasse von 0,5m Breite verbleiben soll. Es ist zu befürchten, dass die Hecke unter die Räder gerät und keinen Bestand haben wird. Doch die Hecke als Abgrenzung zum Baugebiet und Übergang in die Landschaft ist wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplanes. Bleibt die Planung hier unverändert, können wir dem BPl nicht zustimmen.
4. Grundsätzlich gilt aus unserer Sicht: Es ist auf jeden Fall eine Umplanung vorzunehmen. +Warum nicht dann gleich eine Tiefgarage am Höhenweg mit einem ebenerdigen Zugang zu den Reihenhäusern schaffen? Dann wäre eine weitere Fläche vorhanden für ein zweites Mehrfamilien-Wohnhaus am Höhenweg und dadurch das ganze Projekt behindertengerecht. Wertvolle Bauflächen gehen nicht für Parkplätze verloren. Zusätzlicher Wohnraum wird gewonnen. +Für die Hecke muss eine Mindestbreite von 1,80 bis 2 m außerhalb der steilen Böschung zur Verfügung stehen. Nur dann kann sie als funktionierender Ausgleich für verloren gegangene Strukturen der ehemaligen Gartenflächen angerechnet werden.
Für die ÖDP-Stadtratsfraktion Werner Forstmeier