Ansbacher Klüngel?

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In Strüth, einem idyllischen Dorf mit landwirtschaftlicher Prägung in der Stadt Ansbach entsteht am Ortsrand ein Kfz-Teilehandel mit Reparaturbetrieb. Jetzt kann man geteilter Meinung sein, ob in einem Dorf wie Strüth ein solcher Betrieb sinnvoll ist. Schließlich erzeugt so ein Betrieb Lärm und zusätzlichen Verkehr. Doch die Umstände, wie es soweit gekommen ist, geben uns schon zu denken.

Man könnte das Ganze auch als Kungelei bezeichnen. Mit der hier erzwungenen Gemienpolitik wurden unseres Erachtens die demokratischen Strukturen ausgehebelt. Wie kam es dazu?

Es begann damit, dass der Stadtrat bereits im Mai 2019 die Umnutzung der landwirtschaftlichen Hallen mit knapper Mehrheit ablehnte. Begründet wurde dies damit, dass für das Vorhaben die notwendige gesicherte Erschließung nicht vorliegt. Die Zufahrt erfolgt nämlich über einen landwirtschaftlichen Pflasterspurweg, der im Rahmen der Flurbereinigung für die rückwärtige Erschließung der Äcker und Wiesen in der offenen Feldflur errichtet wurde.
Außerdem wird ein Präzedenzfall für viele ähnlich gelagerte Fälle in anderen Dörfern geschaffen.

Dieser Beschluss ließ die Befürworter des Vorhabens um CSU, Freie Wähler und SPD nicht ruhen, schließlich war der Antragsteller ein CSU-Stadtrat. Sie sammelten Unterschriften, um eine erneute Sitzung des Stadtrates während der Sommerpause herbeizuführen. Einziger Tagesordnungspunkt war die erneute Abstimmung zur Genehmigung des Kfz-Betriebes. Und so geschah das Wunder von Strüth. Die OB war im Urlaub und der extra einberufene Ferienausschuss unter Vorsitz von Bgm. Porzner warf den früheren Beschluss des Stadtrates über den Haufen und genehmigte das Vorhaben. Das pikante dabei ist, dass sich die Befürworter sogar über eine Aussage des Bundesverwaltungsgerichtes hinwegsetzten. Denn in einem ähnlich gelagerten Fall meinten die Richter dass die Befahrbarkeit der Erschließungsstraße der im Innenbereich erforderlichen und üblichen Erschließung entsprechen müsse.

Ein holpriger Spurweg von drei Metern Breite entspricht jedenfalls nicht der üblichen Erschließung im Innenbereich.

Da ist sie wieder aufgeblitzt, die überwunden geglaubte Kungelei von SPD und CSU in der Ansbacher Stadtpolitik. Die Interessen der Stadt blieben dabei auf der Strecke.

Ein landwirtschaftlicher Spurweg am Ortsrand stellt keine Erschließung für einen Gewerbebetrieb dar.