Antrag Tempo 80 an der Aumühle

Kategorie: Anträge

An
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Deffner
Stadt Ansbach
:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die ÖDP-Stadtratsfraktion stellen wir den folgenden Antrag. Wir bitten darum, dass dieser zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Stadtrat oder im zuständigen Ausschuss behandelt wird.

Antrag:

Auf der Staatsstraße St2223 wird sowohl die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 80) wie auch das Überholverbot zwischen der Ampelanlage in Eyb und der Bahnbrücke um ca. 500m nach Osten in Richtung Alberndorf ausgeweitet. Dadurch werden die besonderen Gefahrenstellen beim Ortsteil Aumühle entschärft und besser geschützt. Gegebenenfalls bitten wir auch um Prüfung einer Tempo70-Zone. Im betreffenden Bereich obliegen Fragen des Straßenverkehrsrechts der zuständigen unteren Verkehrsbehörde der Stadt Ansbach. Diese wird beauftragt, die Einzelheiten der Verkehrsbeschränkungen wie erforderliche Länge sowie Art und Standorte der Beschilderung auszuarbeiten, die weitere Federführung zu übernehmen und eine Verkehrsschau mit den zuständigen Stellen durchzuführen.

Begründung:

Die Zu- und Ausfahrt des Ortsteiles Aumühle und insbesondere der dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes ist ausschließlich nur über die Staatsstraße 2223 möglich. Die zunehmende Verkehrsbelastung führt hier zu einer stetigen Verschärfung des Gefahrenpotentials. Bei Stau auf der nahegelegenen Autobahn führt auch der zunehmende Ausweichverkehr zu einer erhöhten punktuellen Belastung. Für den landwirtschaftlichen Verkehr (Schlepper mit angehängten Geräten) wird es immer schwieriger, in die Straße ohne Verkehrsgefährdung einzufahren. Allzu oft kam es schon zu gefährlichen Bremsmanövern durch die heranrasenden PKW und Motorräder. Darüber hinaus ist hier die Sicht nach Osten eingeschränkt. Die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Ampelanlage in Eyb müsste nach Osten in Richtung Stadtgrenze verlängert werden. Auch ein Überholverbot an dieser Stelle erscheint unumgänglich. Wenn von Osten her (Alberndorf) zur Hofstelle Aumühle links abgebogen werden muss, ist dies oftmals ein Himmelfahrtskommando. Denn: Steht man als Linksabbieger eingeordnet auf der Straße, wird rechts überholt und kann selbst bei freiem Gegenverkehr nicht abbiegen, da sonst beim Schwenken die Anbaugeräte in die rechte Fahrspur ragen. Auch der Anwandweg und stark genutzte Radweg ist im Sommer sehr schlecht zu befahren, da hier Radfahrer und Inlineskater oft wenig Rücksicht auf den landwirtschaftlichen Verkehr nehmen. Auch hier kommt es zu gefährlichen Situationen wenn bei kreuzendem Radverkehr und unachtsamen Radlern das Anhängegerät quer zur Fahrbahn steht.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Forstmeier,
für die ÖDP-Stadtratsfraktion in Ansbach