Antrag Einspeisevergütung

Kategorie: Anträge

An
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Deffner
Stadt Ansbach
:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die ÖDP-Stadtratsfraktion stellen wir den folgenden Antrag. Wir bitten darum, dass dieser wegen der Dringlichkeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den zuständigen Gremien behandelt wird.

Antrag:

1. Die Stadt Ansbach befürwortet den Weiterbetrieb funktionsfähiger Photovoltaik-Altanlagen nach dem jeweiligen Auslaufen der EEG-Vergütung. Diese liefern umweltfreundlichen Strom und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Die Stadt Ansbach fordert daher die Bundesregierung auf, folgende Regelungen für diese kleinen Alt-Photovoltaikanlagen gesetzlich einzuführen:

a) ein Einspeiserecht in das Stromnetz,
b) unbürokratische und kostengünstige Regelungen zur Einspeisung
c) eine faire Anschlussvergütung zumindest in Höhe des Börsenpreises.
d) Der Verzicht von Abgaben und Umlagen auf den eigenverbrauchten Solarstrom

2. Betreiber von Alt-Photovoltaikanlagen können im Ansbacher Stadtgebiet auch Strom, der nicht mehr nach dem EEG vergütet wird, weiter in das Stromnetz der Stadtwerke einspeisen. Die Stadtwerke werden beauftragt, diesen Strom abzunehmen und mit 5 Cent pro kWh zu vergüten. Stadt und Stadtwerke regeln die Umsetzung dieser Vergütung einvernehmlich und in möglichst einfacher Form.

3. Die Regelung soll mindestens solange gelten, bis eine tragfähige und abgestimmte gesetzliche Regelung greift.

Begründung:

Bereits ab Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. In den Folgejahren folgen immer mehr Anlagen. Bis zum Jahr 2025 ist davon bundesweit eine Solarleistung von über 1 Gigawatt betroffen.
Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG-Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Die einzigen Möglichkeiten bestehen darin, den erzeugten Strom vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Die Regelungen für die Direktvermarktung sind jedoch insbesondere für kleinere Anlagen unattraktiv und viel zu bürokratisch.

Die Lösung wäre einfach: Der Strom aus diesen Alt-Photovoltaikanlagen soll ohne zusätzliche Abgaben selbst verbraucht und der überschüssige Strom mindestens zu Marktpreisen ins Netz eingespeist werden können. Eine Vergütung von 4 bis 5 Cent pro kWh läge minimal über dem durchschnittlichen Börsenpreis (und damit weit unter der EEG-Förderung) und wäre eine faire Anschlussvergütung.

So könnte die Gefahr abgewendet werden, dass aufgrund der gegenwärtig nachteiligen und rechtsunsicheren Situation voll funktionsfähige Photovoltaikanlagen frühzeitig abgebaut oder gar verschrottet werden – während gleichzeitig Atom- und Kohlekraftwerke munter weiterlaufen und sogar noch gefördert werden.
Da das zuständige Bundeswirtschaftsministerium trotz einer von zahlreichen Verbänden und Energieunternehmen eingereichten Petition bislang nicht erkennen lässt, wie es mit diesem unmittelbar bevorstehenden Problem umzugehen gedenkt, sollten die Gesellschafter möglichst vieler lokaler Stadtwerke ein Zeichen setzen und auf die Notwendigkeit staatlichen Handelns verstärkt hinweisen. Als positives Beispiel sei hier die Stadt Roth genannt.

Die Eigentümer der PV-Anlagen brauchen Rechtssicherheit. Die Altanlagen sind ein wichtiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes. Gerade die Solarpioniere sollten für ihr frühes Engagement jetzt nicht noch bestraft werden.

Hintergrundinformationen (Info des Solarenergie-Fördervereins): http://www.sfv.de/artikel/gutachten_leistungen_und_kosten_beim_weiterbetrieb_von_pv-altanlagen.htm

Mit freundlichen Grüßen

Werner Forstmeier, Paul Sichermann, Friedmann Seiler für die ÖDP-Stadtratsfraktion in Ansbach