Stellungnahme Mietpreisbremse

Kategorie: Aktuelles

Sehr geehrter Herr Kadioglu,

die ÖDP-Fraktion steht hinter der Forderung nach bezahlbarem Wohnraum. Auskömmliche Mieten zu sozialverträglichen Bedingungen sind wichtige Standortfaktoren in unserer Stadt. Eine Mietpreisbremse wäre hier eines der anwendbaren Instrumente.

Dennoch sehen wir aus formalen Gründen derzeit keine Möglichkeit der kurzfristigen Umsetzung. Wir begründen unsere Einschätzung wie folgt:

  • Zum 7. August 2019 wurde für Bayern die neue Verordnung zur Einführung einer Mietpreisbremse erlassen. Hier sind 162 Städte und Gemeinden aufgeführt.
  • Diese Verordnung gründet sich auf ein Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten in Bayern. In den Grundlagendaten für dieses Gutachten wurde für die kreisfreie Stadt Ansbach kein einziger der Schwellenwerte erreicht, um eine Mietpreisbremse zu rechtfertigen.
  • Die Einführung einer Mietpreisbremse erfordert auch die Erstellung eines sog. qualifizierten Mietspiegels. Der bisher vorliegende einfache Mietspiegel genügt hier nicht. Dies alles erfordert einen gewissen finanziellen und personellen Aufwand. Wir verweisen hier auf die angespannte Personalsituation im Bauamt.
  • Wir können leider nicht beurteilen, ob seit 2016, dem Jahr der Datenerhebung, eine überdurchschnittliche Steigerung der Mietpreise in Ansbach zu verzeichnen ist. Wir werden beim bayerischen Justizministerium nachfragen, wann mit einer Aktualisierung der Grundlagendaten und einer Anpassung der Mietpreisverordnung zu rechnen ist.

Für die Stadträte der ÖDP-Fraktion
Werner Forstmeier