Pressemitteilung
zur Freigabe der Fußgängerzone nach dem Motto: Radeln erlaubt.
Fußgänger haben Vorrang
Die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr ist immer mit Problemen behaftet, da sie die Bewegungsfreiheit der Fußgänger einschränken kann. Das Gefühl, nicht sicher oder gefährdet zu sein, ruft insbesondere bei Senioren, Behinderten oder Müttern mit Kindern negative Emotionen gegenüber Radfahrern hervor. Mit ihrer Kampagne gegen freies Radeln will die CSU diese Emotionen befeuern und weitere Ängste schüren. Der Begriff des Kampfradlers symbolisiert diese Art von Politik. Man ist nicht einmal bereit, den demokratisch legitimierten Beschluss einer testweisen Öffnung nur für ein Jahr zu akzeptieren. Das alles finden wir sehr bedauerlich. Dabei wäre ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer wichtig und zukunftsweisend. Wenn wir uns die nachlassende Attraktivität der Fußgängerzone heute ansehen, dann sollte jede Anstrengung nach höherer Kundenfrequenz, besserer Erreichbarkeit und Belebung von Einzelhandel und Gastronomie unterstützt werden. Jeder Radfahrer in der Innenstadt bedeutet einen Autofahrer weniger. Die Freigabe der Fußgängerzone nach dem Motto: „Radeln erlaubt. Fußgänger haben Vorrang“ hätte nämlich noch viele weitere Vorteile. Dennoch lassen sich die Chancen und Risiken der Öffnung erst nach einer praktischen Testphase erkennen. Auch bei der Durchführung von begleitenden Kontrollen könnten Erfahrungen gesammelt werden. Die begleitenden Kontrollen und Öffentlichkeitsarbeit würden deutlich machen, welche Regeln gelten und dass deren Einhaltung von großer Bedeutung ist. Seien wir ehrlich, die Kampfradler gab es schon immer und überall, sie lassen sich bisher und auch künftig durch Verbote nicht abschrecken. Erfahrungen anderer Städte haben aber auch gezeigt, dass deren Zahl durch die Öffnung nicht zugenommen hat.
Mit ihrem Bürgerbegehren setzt die CSU um des billigen Beifalls willen auf eine weitere Spaltung unserer Gesellschaft. Verantwortungsvoller wäre jedoch eine konstruktive Begleitung des einjährigen Testlaufes und einer anschließenden Abwägung. Da wäre ggf. immer noch Zeit für eine Ablehnung. Billiger wäre ein solches Vorgehen allemal, denn ein Bürgerentscheid kostet schätzungsweise ca. 30.000 €. Dieses eingesparte Geld könnte stattdessen in die Verbesserung der Aufenthaltsqualität unserer Fußgängerzone investiert werden.
Die Ansbacher Stadträte der ÖDP