Städtische Wohnungsbaugesellschaft

Kategorie: Archiv

Liebe Kollegen,

ich bin der Meinung, dass es Ansbach sehr gut anstehe auf eine städtische/kommunale Wohnungsbaugesellschaft hinzuarbeiten. Leider hatte Ansbach unter OB Felber gegen unseren (leider erfolglosen Widerstand – auch in einer „Schwalbe“ dokumentiert) die städtischen Wohnungen verkauft. Aus den folgenden Zeilen geht hervor wie wichtig ein derartiges Gremium ist.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum gehört zu den wichtigsten Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge. Die Städte und Gemeinden sind zwar nach den Grundsätzen des Ordnungsrechts lediglich verpflichtet, obdachlose Haushalte unterzubringen, dennoch wird die grundsätzliche Aufgabe des Staates, die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum sicherzustellen aus Art. 20 und Art. 28 des Grundgesetzes hergeleitet. Insofern sind gerade die kommunalen Wohnungsunternehmen in Zeiten extremen Wohnraummangels vermehrt nach dem ersten Weltkrieg gegründet worden. Die in ihnen realisierte Kombination von öffentlichem Eigentum und Unternehmertum in privatwirtschaftlicher Rechtsform ist besonders geeignet, um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus diesem Versorgungsauftrag von Kommune und Staat ergeben:

  • Die kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen verfügen über die privatwirtschaftliche Rechtsform und damit über unternehmerische Handlungsmöglichkeiten, die einer Behörde verschlossen sind.
  • Während Behörden nach den Prinzipien des öffentlichen Dienstrechts und den Regeln der kommunalen Rechnungslegung geführt werden, sind die kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien operativ handlungsfähig und unterliegen den normativen gesellschaftsrechtlichen Normen in Bezug auf Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung.
  • Sie können deshalb auch schwierige und unkonventionelle Aufgaben, die sich aus dem Versorgungsauftrag der Kommune ergeben, wirtschaftlich effizient und mit sozialer Kompetenz übernehmen.
  • Die kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen versorgen breite Schichten der Bevölkerung, ohne diejenigen auszugrenzen, die sich aus eigener Kraft auf den freien Wohnungsmärkten nicht behaupten können.
  • Die Bestände der kommunalen Wohnungsunternehmen sind Vermögenswerte der Kommunen, die auch für andere kommunale Aufgabenfelder Finanzierungsspielräume eröffnen können.
  • Aufgrund der staatlichen Beteiligung und der damit verbundenen engen Anbindung zu den örtlichen Entscheidungsträgern können zentrale Fragen der Stadtplanung oder Raumordnung in enger Abstimmung beantwortet und sodann umgesetzt werden.

Bedeutung haben kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen insbesondere bei der Integration sozialer Randgruppen, wie Zuwanderer, Obdachloser, Flüchtlinge und anderer Bevölkerungsgruppen, die auf den Wohnungsmärkten sonst keine Chancen hätten.

Sicher hat dieses Zielvorhaben auch Auswirkung auf den Personalschlüssel und muss sich wohl in einem Antrag zum Stellenplan niederschlagen.

Viele Grüße,
Friedmann Seiler